Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 08.10.2026
Dies ist die aktuelle Fassung. Dauerhafter Link auf diese Fassung: westphal.tech/agb/archiv/2026-10-08/. Alle Fassungen
1. Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge zwischen Jonas Westphal (nachfolgend „Anbieter“, Angaben im Impressum) und seinen Kunden über Leistungen insbesondere in den Bereichen Webentwicklung, Webdesign, Softwareentwicklung, Automatisierung, technische Beratung, Hosting, Wartung und sonstige damit zusammenhängende Leistungen.
(2) Das Angebot des Anbieters richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne von § 14 BGB, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne von § 13 BGB werden nicht geschlossen.
(3) Abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zugestimmt hat.
(4) Individuelle Vereinbarungen im jeweiligen Angebot oder sonstige ausdrücklich zwischen den Parteien getroffene Vereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB.
2. Vertragsschluss
(1) Der Anbieter unterbreitet dem Kunden ein Angebot in Textform, insbesondere über Lexware Office oder per E-Mail. Der Vertrag kommt durch Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
(2) Für den Vertrag gilt diejenige Fassung dieser AGB, die dem Kunden bei Vertragsschluss zur Verfügung gestellt oder im Angebot bezeichnet wurde.
(3) Frühere Fassungen dieser AGB bleiben im AGB-Archiv abrufbar.
(4) Soweit im Angebot eine Annahmefrist genannt ist, kann das Angebot nur innerhalb dieser Frist angenommen werden.
3. Leistungsumfang
(1) Art und Umfang der geschuldeten Leistungen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot sowie gegebenenfalls den darin bezeichneten Leistungsbeschreibungen, Projektunterlagen oder Spezifikationen.
(2) Soweit nicht ausdrücklich vereinbart, schuldet der Anbieter keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Insbesondere werden keine bestimmten Besucherzahlen, Suchmaschinenplatzierungen, Leads, Umsätze, Conversion-Raten oder sonstigen geschäftlichen Ergebnisse garantiert.
(3) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung geeignete technische Werkzeuge, automatisierte Systeme, KI-gestützte Werkzeuge, Drittanbieter und Unterauftragnehmer einzusetzen, soweit dem keine vertraglichen oder gesetzlichen Verpflichtungen entgegenstehen.
(4) Leistungen in den Bereichen Recht, Steuerberatung oder sonstige erlaubnispflichtige Beratung sind nicht Gegenstand des Vertrags, sofern sie nicht ausdrücklich und rechtlich zulässig vereinbart wurden.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Der Kunde stellt dem Anbieter sämtliche für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Inhalte, Zugänge, Dateien, Freigaben und sonstigen Mitwirkungen rechtzeitig zur Verfügung.
(2) Vom Anbieter angeforderte Inhalte und Informationen sind insbesondere über das Kundenportal oder auf einem anderen vereinbarten Weg innerhalb der dort oder im Projektplan genannten Fristen bereitzustellen.
(3) Verzögert sich die Leistungserbringung aufgrund einer verspäteten, unvollständigen oder fehlerhaften Mitwirkung des Kunden, verlängern sich vereinbarte Leistungsfristen entsprechend. Dies umfasst auch eine angemessene Zeit zur erneuten Einplanung des Projekts.
(4) Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass die von ihm bereitgestellten Inhalte, Dateien, Bilder, Marken, Texte, Zugangsdaten und sonstigen Materialien verwendet werden dürfen und keine Rechte Dritter verletzen.
(5) Der Kunde ist für die inhaltliche und rechtliche Prüfung der von ihm bereitgestellten Angaben verantwortlich. Dies gilt insbesondere für Impressumsangaben, Datenschutzhinweise, Pflichtinformationen, Produktangaben und sonstige geschäftliche Inhalte, soweit deren rechtliche Prüfung nicht ausdrücklich Gegenstand des Auftrags ist.
(6) Kommt der Kunde erforderlichen Mitwirkungspflichten trotz Aufforderung nicht nach, darf der Anbieter die hiervon betroffenen Arbeiten bis zur Nachholung der Mitwirkung aussetzen.
5. Abnahme
(1) Soweit die vereinbarte Leistung werkvertraglichen Charakter hat, stellt der Anbieter die fertiggestellte Leistung dem Kunden zur Abnahme bereit.
(2) Die Freigabe einer ausdrücklich als abnahmefähig bezeichneten Leistung oder eines entsprechend bezeichneten Meilensteins im Kundenportal gilt als Abnahme beziehungsweise Teilabnahme der betreffenden Leistung. Die Freigabe wird insbesondere mit dem betreffenden Projekt, der Versions- oder Meilensteinbezeichnung, dem Zeitpunkt sowie den zugehörigen Benutzerdaten dokumentiert.
(3) Nicht jede Freigabe, Kommentierung oder Bestätigung eines Zwischenstands stellt eine Abnahme dar. Eine Teilabnahme setzt voraus, dass der betreffende Projektstand ausdrücklich als abnahmefähig gekennzeichnet wurde.
(4) Nach Bereitstellung einer abnahmefähigen Leistung kann der Anbieter dem Kunden eine angemessene Frist zur Abnahme setzen. Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde innerhalb dieser Frist weder die Abnahme erklärt noch die Abnahme unter Angabe mindestens eines konkreten Mangels verweigert.
(5) Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden.
6. Änderungswünsche und zusätzliche Leistungen
(1) Leistungen, die nicht Bestandteil des vereinbarten Leistungsumfangs sind, stellen zusätzliche Leistungen dar.
(2) Änderungswünsche können insbesondere über das Kundenportal als entsprechendes Ticket eingereicht werden. Die Erstellung eines Tickets allein stellt noch keinen Auftrag zur Durchführung der Änderung dar.
(3) Der Anbieter prüft den Änderungswunsch und informiert den Kunden vor der Umsetzung über die voraussichtlichen Auswirkungen auf Vergütung, Leistungsumfang und gegebenenfalls Projekttermine.
(4) Zusätzliche Leistungen werden entweder aufgrund eines gesonderten Angebots, eines Nachtrags zum bestehenden Angebot oder nach einem zuvor vereinbarten Stundensatz beziehungsweise sonstigen Abrechnungsmodell erbracht.
(5) Änderungen des vereinbarten Leistungsumfangs können Auswirkungen auf bereits vereinbarte Termine und Meilensteine haben.
7. Kundenportal
(1) Der Zugang zum Kundenportal ist persönlich. Zugangsdaten, Einmal-Codes und persönliche Anmeldelinks dürfen nicht unbefugt an Dritte weitergegeben werden.
(2) Der Anbieter darf einen Zugang vorübergehend sperren, wenn konkrete Anhaltspunkte für einen Missbrauch, eine Gefährdung der Systemsicherheit oder eine sonstige erhebliche vertragswidrige Nutzung bestehen.
(3) Eine bestimmte oder unterbrechungsfreie Verfügbarkeit des Kundenportals wird nicht zugesichert, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
(4) Ist das Kundenportal vorübergehend nicht erreichbar, können für das Projekt erforderliche Erklärungen und Informationen, soweit technisch und organisatorisch möglich, auf einem anderen vereinbarten Kommunikationsweg übermittelt werden.
(5) Bei Abweichungen zwischen Angaben im Kundenportal und einem ausgestellten Rechnungsdokument ist das Rechnungsdokument maßgeblich.
8. Vergütung und Zahlung
(1) Die Höhe der Vergütung sowie etwaige Abschlagszahlungen, Projektmeilensteine, laufende Entgelte oder sonstige Zahlungsmodalitäten ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Soweit nicht anders angegeben, verstehen sich Preise netto zuzüglich der jeweils gesetzlich anfallenden Umsatzsteuer.
(3) Rechnungen sind, sofern im Angebot oder auf der Rechnung keine andere Zahlungsfrist angegeben ist, innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(4) Vereinbarte Abschlags-, Teil- oder Vorauszahlungen werden zu den im Angebot genannten Zeitpunkten fällig.
(5) Zusätzliche Leistungen und Änderungswünsche werden entsprechend § 6 abgerechnet.
(6) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Vorschriften.
(7) Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung in Verzug, darf der Anbieter nach vorheriger Ankündigung die weitere Leistungserbringung bis zum Ausgleich der fälligen Forderungen aussetzen, soweit dies unter Berücksichtigung der beiderseitigen Interessen angemessen ist.
9. Nutzungsrechte
(1) Urheberrechte selbst werden nicht übertragen. Soweit Arbeitsergebnisse urheberrechtlich oder auf andere Weise geschützt sind, räumt der Anbieter dem Kunden die nachfolgend beschriebenen Nutzungsrechte ein.
(2) Mit vollständiger Zahlung der für das jeweilige Arbeitsergebnis geschuldeten Vergütung erhält der Kunde, soweit im Angebot nichts anderes vereinbart wurde, ein einfaches, zeitlich und räumlich unbeschränktes Nutzungsrecht an den individuell für ihn erstellten Arbeitsergebnissen, soweit dies für den vertraglich vorausgesetzten Zweck erforderlich ist.
(3) Das Nutzungsrecht umfasst insbesondere das Recht, die für den Kunden erstellte Website oder Anwendung zu betreiben, öffentlich zugänglich zu machen, zu vervielfältigen sowie selbst oder durch beauftragte Dritte bearbeiten und technisch weiterentwickeln zu lassen.
(4) Ausschließliche Nutzungsrechte werden nur eingeräumt, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde.
(5) Vorbestehende oder allgemein verwendbare Komponenten, Bibliotheken, Frameworks, Templates, Module, Entwicklungswerkzeuge, Automatisierungen, Methoden, Know-how und sonstige wiederverwendbare Bestandteile verbleiben beim Anbieter. Der Kunde erhält daran die für die vertragsgemäße Nutzung des Arbeitsergebnisses erforderlichen Rechte.
(6) Open-Source-Software und sonstige Drittkomponenten unterliegen den jeweiligen Lizenzbedingungen der betreffenden Rechteinhaber. Diese Lizenzbedingungen bleiben von den vorstehenden Regelungen unberührt.
(7) Vom Kunden bereitgestellte Inhalte und Materialien verbleiben in dessen Rechts- beziehungsweise Verfügungsbereich. Der Kunde räumt dem Anbieter für die Dauer und den Zweck der Vertragserfüllung die hierfür erforderlichen Nutzungsrechte ein.
(8) Nicht ausgewählte Entwürfe, Konzepte und Varianten dürfen vom Kunden nicht verwendet werden, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
10. Mängelrechte und Haftung
(1) Für werkvertragliche Leistungen gelten die gesetzlichen Mängelrechte, soweit in diesen AGB oder im jeweiligen Vertrag wirksam nichts anderes vereinbart wurde.
(2) Ein Mangel liegt insbesondere nicht allein deshalb vor, weil sich nach der Abnahme technische Rahmenbedingungen, Browser, Betriebssysteme, Schnittstellen, APIs oder sonstige Systeme Dritter ändern, sofern die Anpassung an solche Änderungen nicht Bestandteil einer vereinbarten Wartungs- oder Betreuungsleistung ist.
(3) Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(4) Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht haftet der Anbieter nur auf den vertragstypischen und bei Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) Im Übrigen ist eine Haftung für leicht fahrlässig verursachte Schäden ausgeschlossen.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen und sonstigen vom Anbieter eingesetzten Personen.
(7) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.
(8) Für Störungen, Änderungen oder Ausfälle von Diensten Dritter, insbesondere Hosting-, Domain-, API-, Cloud-, Zahlungs-, E-Mail-, Analyse- oder sonstigen externen Diensten, haftet der Anbieter nicht, soweit diese außerhalb seines Verantwortungsbereichs liegen. Eine Haftung für eigene Pflichtverletzungen bei Auswahl, Konfiguration oder Integration solcher Dienste bleibt hiervon unberührt.
11. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
(1) Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Anbieter enthält die Datenschutzerklärung.
(2) Verarbeitet der Anbieter personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden und liegen die Voraussetzungen einer Auftragsverarbeitung vor, schließen die Parteien vor Beginn der betreffenden Verarbeitung einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung gemäß Art. 28 DSGVO.
(3) Soweit zur Leistungserbringung Unterauftragnehmer oder technische Dienstleister eingesetzt werden, erfolgt deren Einsatz unter Beachtung der anwendbaren datenschutzrechtlichen Anforderungen.
12. Drittanbieter, Domains und Lizenzen
(1) Soweit für die Leistungserbringung Dienste, Software, Lizenzen, Schnittstellen, Domains, Hostingprodukte oder sonstige Leistungen Dritter erforderlich sind, gelten ergänzend die jeweiligen Vertrags- und Lizenzbedingungen des Drittanbieters.
(2) Kosten für Leistungen Dritter sind nur dann in der Vergütung des Anbieters enthalten, wenn dies im jeweiligen Angebot ausdrücklich angegeben ist.
(3) Soweit der Anbieter Leistungen Dritter im Auftrag des Kunden beschafft oder verwaltet, können hierfür anfallende Fremdkosten entsprechend der getroffenen Vereinbarung an den Kunden weiterberechnet werden.
(4) Ändert ein Drittanbieter nach Vertragsschluss seine Preise, Leistungen, technischen Voraussetzungen, Schnittstellen, Vertragsbedingungen oder stellt einen Dienst ganz oder teilweise ein, werden die Parteien erforderliche Anpassungen des Projekts oder der laufenden Leistung abstimmen.
(5) Zusätzlicher Aufwand, der aufgrund solcher nach Vertragsschluss eintretenden Änderungen eines Drittanbieters erforderlich wird und nicht vom ursprünglich vereinbarten Leistungsumfang umfasst ist, stellt eine zusätzliche Leistung im Sinne von § 6 dar.
(6) Soweit Domains für den Kunden registriert werden, soll der Kunde, soweit technisch und vertraglich möglich, als Domaininhaber beziehungsweise Registrant eingetragen werden.
(7) Registriert oder verwaltet der Anbieter Domains, Hostingprodukte oder sonstige Dienste für den Kunden, unterstützt er bei Beendigung des Vertrags in angemessenem Umfang bei deren Übertragung auf den Kunden oder einen von diesem benannten Dienstleister. Ein über die übliche Übergabe hinausgehender Aufwand kann nach Vereinbarung gesondert vergütet werden.
13. Hosting, Wartung und laufende Leistungen
(1) Gegenstand und Umfang von Hosting-, Wartungs-, Support-, Monitoring-, Backup- oder sonstigen laufenden Leistungen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktionszeit oder Wiederherstellungszeit wird nur geschuldet, wenn diese ausdrücklich vereinbart wurde.
(3) Vorübergehende Einschränkungen der Verfügbarkeit können insbesondere aufgrund notwendiger Wartungsarbeiten, Sicherheitsupdates, technischer Störungen sowie aufgrund von Umständen im Verantwortungsbereich eingesetzter Drittanbieter auftreten.
(4) Der Anbieter ist berechtigt, notwendige Wartungs-, Sicherheits- und Aktualisierungsarbeiten durchzuführen, soweit diese für einen sicheren und ordnungsgemäßen Betrieb erforderlich sind.
(5) Soweit möglich und zumutbar, werden planbare Arbeiten, die zu erheblichen Einschränkungen führen können, so durchgeführt, dass die Beeinträchtigung des Kunden möglichst gering bleibt.
(6) Die Verpflichtung zur Durchführung regelmäßiger Backups besteht nur, wenn eine Backup-Leistung ausdrücklich vereinbart wurde. Umfang, Häufigkeit und Aufbewahrungsdauer richten sich nach dem jeweiligen Angebot.
(7) Wartung oder Betreuung umfasst nur die im Angebot bezeichneten Leistungen. Insbesondere sind größere funktionale Erweiterungen, Redesigns, neue Integrationen sowie Anpassungen aufgrund grundlegend geänderter Anforderungen nicht automatisch Bestandteil einer Wartungsleistung.
(8) Sicherheitsupdates, Fehlerbehebungen und sonstige technische Änderungen können Auswirkungen auf Gestaltung, Funktionalität oder die Kompatibilität mit Drittkomponenten haben. Der Anbieter wird solche Auswirkungen, soweit zumutbar, berücksichtigen.
(9) Der Kunde bleibt verpflichtet, dem Anbieter für die Durchführung vereinbarter laufender Leistungen erforderliche Zugänge und Informationen bereitzustellen und Änderungen seiner technischen Umgebung mitzuteilen, soweit diese für die Leistungserbringung relevant sind.
14. Vertragslaufzeit, Kündigung und Projektabbruch
(1) Die Laufzeit von Verträgen über laufende Leistungen sowie etwaige Mindestlaufzeiten und ordentliche Kündigungsfristen ergeben sich vorrangig aus dem jeweiligen Angebot.
(2) Ist für eine laufende Leistung keine bestimmte Vertragslaufzeit vereinbart, läuft der Vertrag auf unbestimmte Zeit und kann von beiden Parteien mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalendermonats in Textform gekündigt werden.
(3) Das Recht beider Parteien zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
(4) Bei Projektverträgen mit werkvertraglichem Charakter bleiben die gesetzlichen Kündigungsrechte, insbesondere nach §§ 648 und 648a BGB, unberührt.
(5) Kündigt der Kunde einen Werkvertrag vor Fertigstellung ohne wichtigen Grund, bestimmen sich die Vergütungsansprüche des Anbieters nach den gesetzlichen Vorschriften. Insbesondere bleiben Ansprüche auf Vergütung unter Anrechnung ersparter Aufwendungen und anderweitigen Erwerbs unberührt.
(6) Nach einer Kündigung werden bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachte Leistungen sowie sonstige nach den gesetzlichen oder vertraglichen Regelungen geschuldete Beträge abgerechnet.
(7) Nach vollständiger Begleichung der fälligen Forderungen stellt der Anbieter dem Kunden die ihm zustehenden und beim Anbieter vorhandenen Arbeitsergebnisse und Daten in einem angemessenen, technisch verfügbaren Format zur Verfügung, soweit dies nicht bereits erfolgt ist.
(8) Eine Verpflichtung zur Herausgabe interner Entwicklungsunterlagen, interner Werkzeuge, nicht geschuldeter Rohdaten, Zugangsdaten des Anbieters, wiederverwendbarer Komponenten oder sonstiger nicht zum vereinbarten Arbeitsergebnis gehörender Materialien besteht nicht.
(9) Nach Beendigung laufender Leistungen ist der Anbieter berechtigt, beim Anbieter verbliebene Kundendaten nach Ablauf einer angemessenen Übergangsfrist zu löschen, soweit keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten oder anderweitigen Vereinbarungen entgegenstehen.
(10) Der Kunde ist dafür verantwortlich, vor Ablauf einer ihm mitgeteilten Übergangsfrist erforderliche Daten zu sichern oder deren Herausgabe anzufordern.
15. Schlussbestimmungen
(1) Für das Vertragsverhältnis gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis der Geschäftssitz des Anbieters.
(3) Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.